Prämierung
Preise der Fachjury
Aus den für den Wettbewerb zugelassenen Arbeiten wählt eine Fachjury die drei Siegerwerk mit einfacher Mehrheit. Gegen die Entscheidung der Jury besteht kein Einspruchsrecht. Die Juroren sind:
Dr. Christoph Danelzik-Brüggemann
Leiter der Sammlungen 19. Jahrhundert und der Fotografischen Sammlung des Stadtmuseums Düsseldorf
Robert Hartmann
Künstler, wissenschaftliches Mitglied der China National Academy of Painting, Peking
Tina Husemann
Chefredakteurin und Herausgeberin von THE DORF
Jana-Catharina Israel
Kunsthistorikerin, Philosophin
Nora Koldehoff
Publizistin und freiberufliche Autorin in den Bereichen Kunst und Kultur
Kay S. Lorentz
Chef des Düsseldorfer Kabaretts Kom(m)ödchen
Nessi Nezilla
Künstlerin
Publikumspreis
Stimmberechtigt für den Publikumspreis sind alle Ausstellungsbesucher. Jeder Gast hat eine Stimme. Die Abstimmung beginnt nach Ausstellungseröffnung. Der Preisträger wird mit einfacher Mehrheit der Stimmen ermittelt und wie die Preisträger der Fachjury am Abend der Finissage bekannt gegeben.
Unter den am Publikumspreis teilnehmenden Besuchern werden fünf attraktive Preise verlost.
Preisgelder
Insgesamt werden Preise in Höhe von
10.000,00 Euro
vergeben.
Die drei von der Fachjury prämierten Werke sind
mit jeweils 3.000 Euro dotiert.
Auf den Publikumspreis entfallen
1.000,00 Euro
Alle Preisgelder werden als Einmalzahlung auf das Konto der jeweiligen Preisträger überwiesen. Mitglieder und Mitarbeiter des DA! und ihre Angehörigen können nach Absprache mit den Kuratoren ausstellen, sind jedoch vom Wettbewerb und der Preisverleihung ausgeschlossen.
Ausstellungsort und -dauer
Stadtmuseum Düsseldorf
Berger Allee 2, 40213 Düsseldorf
Ausstellungsdauer | Sa. 07.09. bis Sa. 28.09.2024 |
Öffnungszeiten | Di. bis So. 11:00 bis 18:00 Uhr |
Vernissage | Fr. 06.09. 18:00 Uhr |
Preisverleihung | Sa. 28.09. 15:00 Uhr (auch live auf YouTube) |
Zustand und Ausstattung der Werke
Die Arbeiten sind mit einem vollständig ausgefüllten und mit dem Werk fest verbundenen Formular zu versehen. Diese Werkinfo kann hier ausgedruckt werden.
An Wänden anzubringende Kunstobjekte müssen mit einer Hängevorrichtung versehen sein. Werke, die keine entsprechende Vorrichtung aufweisen, können nachträglich abgelehnt werden.
Versicherungen und Transport
Hin- und Rücktransport der Werke erfolgt auf Kosten und auf Gefahr der Künstlerin/des Künstlers. Für den Zeitraum, in denen die Arbeiten sich in Obhut des DA! befinden, besteht eine pauschale Versicherung pro Werk von max. 500,00 Euro.1 Auf über die Versicherung hinausgehende Ansprüche gegen den Veranstalter, außer wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, verzichtet der Teilnehmer/die Teilnehmerin.
Nach dem Ausstellungsende werden alle Arbeiten wie eingegangen (Verpackung und Art der Zustellung) formlos zurückgesendet. Hierzu muss bis zum 26.09.2024 das Rückporto (Konto: Düsseldorfer Aufklärungsdienst e.V. | Stadt-Sparkasse Düsseldorf | IBAN: DE39 3005 0110 1007 8585 15 | BIC: DUSSDEDDXXX) überwiesen werden. Andernfalls erfolgt die Rücksendung unfrei. Bei persönlicher Abholung muss der Künstler/die Künstlerin einen Termin vereinbaren.
Für die Werke, die einen Monat nach Ausstellungsende nicht abgeholt werden oder die nicht zugestellt werden können, erlischt die Aufbewahrungspflicht für den Veranstalter.
Beanstandungen jeder Art sind schriftlich an den Veranstalter zu richten, jedoch nicht später als zwei Wochen nach Rückerhalt der Arbeiten.
Nutzungsrechte
Die am DA! Art-Award teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler räumen dem Veranstalter die kostenfreie Ausstellung der eingereichten Werke sowie die kostenfreie Veröffentlichung und Vervielfältigung von Bildmaterial ihrer Werke zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und der Dokumentation ein. Die Klärung dafür erforderlicher Nutzungsrechte mit ggf. Dritten obliegt der Künstlerin/dem Künstler selbst im Vorfeld ihrer Teilnahme an der Ausschreibung. Dem DA! wird das Recht zugestanden, die ausgestellten Werke ggf. in einer Broschüre zu publizieren.
Widerruf oder Rücknahme des Kunstpreises
Die Vergabe des Kunstpreises kann zurückgenommen werden, wenn dieser zu Unrecht, etwa durch unzutreffende Angaben oder durch Verletzung von Rechten Dritter, erlangt wurde. In diesen Fällen ist der Preisträger zur Rückzahlung des erhaltenen Geldbetrags verpflichtet.
Schlussbemerkung
Durch die Anmeldung und den Upload von Werkfotos via Online-Formular für den »DA! Art-Award« hat sich die Künstlerin/der Künstler mit allen vorstehenden Bedingungen vorbehaltlos einverstanden erklärt. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen in Bezug auf den »DA! Art-Award« ist Düsseldorf.
1 Besondere Versicherungsvereinbarungen: Für Kunstgegenstände von Künstlern, deren Marktwert noch nicht genau bestimmt werden kann, gilt in Ergänzung des § 7 der Mannheimer AVB Ausstellung 08 folgende Versicherungswertregelung vereinbart: Der Versicherungswert entspricht den Aufwendungen für die Wiederherstellung des vom Schaden betroffenen Kunstgegenstandes und setzt sich zusammen aus den nachzuweisenden Materialkosten und einem nachzuweisenden Entgelt für die Wiederherstellung. Als Tagessatz werden 280 Euro in Anrechnung gebracht bzw. ein Stundensatz von 40 Euro. Die Aufwendungen zur Wiederherstellung des beschädigten Kunstgegenstandes sind ihrer Höhe nach entsprechend der angemeldeten Versicherungssumme begrenzt. Wertminderungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Der Versicherungswert für elektronische Bestandteile von Kunstgegenständen ist der Zeitwert. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der Sache durch einen Abzug entsprechend ihrem insbesondere durch das Alter und den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand.
Für Gegenstände aus Glas, Keramik, Porzellan, Gips, Ton, Zement, Steinguss, Mosaiken, Terrakotta, Installationen aus bruchempfindlichen Materialien, Videokunst, Fotografien ist bei Schäden entstanden durch einfache Beschädigung ein Selbstbehalt in Höhe von 10%, mindestens jedoch 150 Euro, höchstens 500 Euro je Versicherungsfall vereinbart.